Refinanzierungsmöglichkeiten

 

24 Stunden Pflege/ Betreuung zu Hause- Refinazierungsmöglichkeiten

Zur Entlastung im Pflegefall bietet die Pflegekasse sehr umfangreiche und zusätzliche Leistungen und Gelder für Angehörige und Betroffene an. Diese Leistungen setzen jedoch einen Antrag auf einen Pflegegrad voraus!

1. Pflegegrad beantragen

Slide Wie? Wann? Wo? Wer? •Eine formlose Form ist möglich,
jedoch nicht zu empfehlen!

•Am besten schriftlich und
mittels EinwurfEinschreiben!
•Leistungen aus der Pflegeversicherung
werden nicht rückwirkend erbracht !

•Frühestens jedoch ab dem
Monat der Antragstellung
•Bei der zuständigen Pflegekasse,
diese ist bei Ihrer
Krankenversicherung organisiert!
•Antragsteller ist immer der
Pflegebedürftig, nicht der Pflegende.

2. Beispiel einer Antragsvorlage

3. Ablauf zum Pflegegeld

Die Höhe des Pflegegeldes:

Pflegegrad I Pflegegrad II Pflegegrad III Pflegegrad IV Pflegegrad V
125 € 316 € 545 € 728 € 901 €

Quelle: https://www.pflege-grad.org/pflegeversicherung/pflegegeld.html

4. Tipps, um den Antrag vollständig und richtig zu beantragen

  • Halten Sie die Rücksprache mit Ihren Angehörigen und behandelnden Ärzten (z.B. Hausarzt).
  • Sammeln Sie Dokumente, die Ihren Pflegebedarf belegen, z.B. Arztbriefe, Befunde ect.
  • Nutzen Sie das richtige Antragsformular der jeweiligen Pflegekasse →  manchmal über das Internet erhältlich bzw. lassen Sie sich ein entsprechendes Formular zusenden →  dafür rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an.
  • Wenden Sie sich bei Bedarf an Pflegestützpunkt →  hier erhalten Sie fachliche Unterstützung und die Beratung ist kostenlos.
  • Der Antrag muss vom Pflegebedürftigen oder seinem ges. Vertreter unterschrieben werden.
  • Bei Begutachtung des MDK ist ein fachkundiger Beistand zu empfehlen. Ob ein oder kein Pflegegrad erteilt wird, hängt vom Vorliegen der Pflegebedürftigkeit ab. Die Entscheidung der Pflegekasse wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
  • Falls keine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegt gibt es eine Möglichkeit, Hilfe zur Pflege beim Sozialamt zu beantragen.

5. Pflegesachleistungen im Bereich der häuslichen Pflege können mit dem Pflegegeld kombiniert werden.

z.B. die Dienstleitung eines Pflegedienstes wird als Pflegesachleistung mit der Pflegekasse abgerechnet.

Pflegesachleistungen

Pflegegrad I Pflegegrad II Pflegegrad III Pflegegrad IV Pflegegrad V
- 698 € 1298 € 1612 € 1995 €

Quelle: https://www.pflege-grad.org/tabellen.html

6. Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhen werden in Höhe von bis zu 40 € monatlich erstattet (Pflegegrad 1-5).

7. Verhinderungspflege (VP) →  kosten für eine Ersatzpflege, wenn z.B. ein pflegender Angehöriger erkrankt oder Auszeit nehmen möchte.

Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch private Pflegekraft, ehrenamtlich Pflegende erfolgen. Eine VP ist bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr möglich.

Pflegegrad I Pflegegrad II-V
- 1612 € für bis zu 6 Wochen

Quelle: https://www.pflege-grad.org/tabellen.html#pflegehilfsmittel

8. Tagespflege/ Nachtpflege →  ist eine teilstationäre Pflege, d.h. die zu betreuende Person wird zeitweise im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung versorgt. Diese Leistungen können neben der ambulanten Pflegesachleistung oder dem Pflegegeld beansprucht werden.

Pflegegrad I Pflegegrad II Pflegegrad III Pflegegrad IV Pflegegrad V
- 689 € 1298 € 1612 € 1995 €

Quelle: https://www.pflege-grad.org/tabellen.html#pflegehilfsmittel

ACHTUNG! Die Kosten werden nur auf Antrag übernommen. Dieser muss vor der Inanspruchnahme bei der Pflegekasse gestellt werden!