Fragen und Antworten

 
1Mit welchen Leistungen der Pflegekasse kann man rechnen?
Sofern ein Pflegegrad vorliegt, zahlt die Pflegekasse die Leistung "Pflegegeld" je nach bestehendem Pflegegrad. Außerdem ist es möglich, einmal jährlich die Geldleistungen im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Sofern der Betrag aus der Kurzzeitpflege noch nicht in Anspruch genommen wurde, können die Geldleistungen aus der Kurzzeitpflege anteilig (max. 50%) auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Somit ergibt sich ein jährlicher Gesamtbetrag von bis zu 2.408€, der im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann.
2Wie lange beträgt die Kündigungsfrist?
Der Vertrag kann ohne Angaben von Gründen während der Laufzeit jederzeit schriftlich zum Ende eines Monats mit der Einhaltung einer 14- tägigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
3Wann wird die Rechnung fällig?
Die monatliche Rechnung muss bis zum Monatsende eines laufenden Monats beglichen werden.
4Was passiert, wenn die zu betreuende Person ins Krankenhaus geht?
In solchem Fall entscheidet der Kunde. Entweder wenn der Aufenthalt bis 1 Woche dauert, kann die Betreuungskraft bleiben, oder gilt die 14 Tage Kündigungsfrist. Es gibt in diesem Fall aber keine Garantie, dass die Betreuerin wieder kommt.
5Anforderungen zur Unterkunft der Betreuungskraft.
Während des Aufenthaltes bei Ihnen ist ein eigenes Zimmer im Haus oder in der Wohnung des Betreuungsbedürftigen zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich sollte das Zimmer, in dem die Betreuungskraft untergebracht wird, über die in Deutschland übliche Grundausstattung ( Bett, Schrank, Tisch) verfügen. Internetzugang ist heutzutage von Vorteil, damit sich die Betreuerin bei Ihnen wohl fühlt.
6 “freie Kost und Logis“
Ein eigenes Zimmer und die Mitbenutzung des Badezimmers muss sichergestellt sein. Die Unterkunft ist kostenlos für die Betreuerin. Ebenfalls müssen der Betreuerin kostenlos handelsübliche Getränke und Speisen zu Verfügung gestellt werden. Alkoholische Getränke sind der Betreuerin nicht gestattet. Ebenfalls sind Hygieneartikel von der Betreuerin selbst zu zahlen.